Auf Nachfrage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Hinblick auf die Nicht-Erfüllung der Frauenquote wurde eine Analyse der Geschlechterrepräsentanz in universitären Gremien und Funktionen durchgeführt. Ausgangspunkt der Analyse war die Herausforderung der Erfüllung von Frauenquoten in diversen Gremien an der Universität Graz, die in einigen Fachbereichen ohne Steigerung der Frauenanteile im Personal eine überproportionale Gremienarbeit von Frauen nach sich ziehen würde.
Um dies möglichst umfassend zu analysieren, wurden sowohl die Beteiligung an Habilitations-, Berufungs- und Auswahl- sowie Curriculakommissionen als auch sämtliche Leitungsfunktionen (z.B. Leitung von Instituten, Zentren, Doktoratsschulen), Tätigkeiten in Fakultätsgremien, Dekanaten, im Senat, in Universitätslehrgängen und Aufgaben im Rahmen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) sowie des Betriebsrates berücksichtigt.
Die Analyse zeigte, dass Frauen überproportional Gremientätigkeit leisteten, gleichwohl die 50%-Frauenquote in einigen Kommissionen nicht erreicht werden konnte. Dies traf sowohl auf die Professor*innen als auch auf den Mittelbau zu. Die Geschlechterunterschiede ließen sich insbesondere auf das Engagement in den Berufungs-, Auswahl- und Habilitationskommissionen zurückführen. Das stark ausgeprägte Engagement einzelner Frauen im Rahmen der Tätigkeiten des AKGL trägt insbesondere im Mittelbau zu einer überproportionalen Beteiligung bei.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Schaffung von Anreizen für Frauen, sich zukünftig vermehrt in Gremien und Funktionen zu engagieren. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung empfiehlt in diesem Zusammenhang unter anderem die Gewährung eines „Forschungsfreisemesters auf Basis eines Punktesystems als Anreizsystem für Frauen“, eine „temporäre Freistellung“ und ein „Anrecht auf personelle Unterstützung bei der Forschungsarbeit für durch Gremienarbeit überlastete Wissenschafterinnen“ (BMBWF 2017, S. 28).
Auf Basis dieser Empfehlungen wurde in einer ersten Umsetzungsphase von 2020 bis 2022 ein Gratifikationssystem für die überproportionale Beteiligung in Gremien und Übernahme von Funktionen für Frauen an der Universität Graz eingeführt. In diesem ersten Pilot wure jenen zehn Frauen (TOP 10) eine Kompensationsleistung bzw. Gratifikation zugesprochen, die am meisten Gremientätigkeiten und Funktionen in der Zweijahresperiode übernommen haben.
Kontakt:
Dr.rer.nat. BSc MSc Christoph Glatz
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Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung
Geidorfgürtel 21, 8010 Graz