"Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" lautet das gesellschaftspolitische Ziel, zu dessen Erreichung sich auch die Universitäten verpflichtet haben. Eine wichtige Möglichkeit, die geschlechtergerechte Ressourcenverteilung zu überprüfen, bietet die Betrachtung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, die auch als Gender Pay Gap (GPG) bekannt ist. Der GPG setzt das Gehalt von Frauen in Relation zu jenem von Männern und beschreibt, wie viel Prozent des durchschnittlichen Männergehalts das durchschnittliche Frauengehalt ausmacht.
Als Berechnungsgrundlage für den Gender Pay Gap dienen Gehaltsdaten, wobei zwei unterschiedliche Betragsarten ermittelt werden: Einerseits wird der auf ein Jahresvollzeitäquivalent (VZÄ) hochgerechnete Gesamtbetrag ermittelt. Andererseits wird der ebenfalls auf ein Jahres-VZÄ hochgerechnete Grundbezug dargestellt. Aus Anonymitätsgründen wird das Lohngefälle bei sehr kleinen Gruppen nicht ausgewiesen.
Der Grundbezug enthält die laufenden monatlichen Bezüge, Sonderzahlungen und alle anderen laufenden Zulagen, wie beispielsweise Forschungszulagen oder Überstundenpauschalen. Der Gesamtbetrag enthält zusätzlich folgende Gehaltsbestandteile:
- Amtszulagen
- Entgelte für Lehr- und Prüfungstätigkeiten
- Entgelte für Nebentätigkeiten
- Entgelte für angeordnete Überstunden und Journaldienste
- Einmalzahlungen (z.B. Jubiläumsprämien, Abgeltunge von Diensterfindungen etc.)
- Austrittszahlungen
Der Gender Pay Gap von höheren Karrierestufen in der wissenschaftlichen Laufbahn wird jährlich in der Wissensbilanz und im Frauenförderplanbericht berichtet und interpretiert. Alle vier Jahre wird zusätzlich der GPG aller Verwendungsgruppen und Karrierestufen im wissenschaftlichen- und im allgemeinen Personal berichtet und interpretiert. Das Gehalt von Personen, die nicht Vollzeit arbeiten, wird dabei auf ein Vollzeitäquivalent hochgerechnet, sodass ein geringeres Beschäftigungsausmaß den GPG nicht beeinflusst. Das Alter sowie die Tarifstufe werden aufgrund ihrer Relevanz für den GPG in der Interpretation der Daten immer berücksichtigt.
Angaben zum Gender Pay Gap an der Universität Graz finden Sie im aktuellen Bericht lt. Frauenförderungsplan/Gleichstellungsplan und in der Broschüre Zahlen, Fakten, Analysen. Chancengleichheit an der Uni Graz 2022.
Zur Kontrolle des Gender Pay Gaps bei Professuren wurde an der Universität Graz ein "Pay-Gap-Radar" entwickelt, das den Rektor der Universität Graz an Gehaltsverhandlungen mit angehenden Professor*innen befähigt, auf den ersten Blick festzustellen, wie sich ein angebotenes Gehalt auf den Gender Pay Gap im eigenen Zuständigkeitsbereich auswirkt.
Kontakt:
Dr.rer.nat. BSc MSc Christoph Glatz
+43 316 380 - 2085
Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung
Geidorfgürtel 21, 8010 Graz