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Gender Pay Gap

"Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" lautet das gesellschaftspolitische Ziel, zu dessen Erreichung sich auch die Universitäten verpflichtet haben. Eine wichtige Möglichkeit, die geschlechtergerechte Ressourcenverteilung zu überprüfen, bietet die Betrachtung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, die auch als Gender Pay Gap (GPG) bekannt ist. Der GPG setzt das Gehalt von Frauen in Relation zu jenem von Männern und beschreibt, wie viel Prozent des durchschnittlichen Männergehalts das durchschnittliche Frauengehalt ausmacht.

Als Berechnungsgrundlage für den Gender Pay Gap dienen Gehaltsdaten, wobei zwei unterschiedliche Betragsarten ermittelt werden: Einerseits wird der auf ein Jahresvollzeitäquivalent (VZÄ) hochgerechnete Gesamtbetrag inklusive aller Zulagen, Einmalzahlungen und sonstiger Entgelte ermittelt. Andererseits wird der ebenfalls auf ein Jahres-VZÄ hochgerechnete Grundbezug dargestellt. Aus Anonymitätsgründen wird das Lohngefälle sei sehr kleinen Gruppen nicht ausgewiesen.

Der Grundbezug enthält die laufenden monatlichen Bezüge, Sonderzahlungen und alle anderen laufenden Zulagen, wie beispielsweise Forschungszulagen oder Überstundenpauschalen. Der Gesamtbetrag enthält zusätzlich folgende Gehaltsbestandteile:

  • Amtszulagen
  • Entgelte für Lehr- und Prüfungstätigkeiten
  • Entgelte für Nebentätigkeiten
  • Entgelte für angeordnete Überstunden und Journaldienste
  • Einmalzahlungen (z.B. Jubiläumsprämien, Abgeltunge von Diensterfindungen etc.)
  • Austrittszahlungen

Seit 2019 wird an der Universität Graz zudem eine kontrollierte Lohnlücke nach Beschäftigungsausmaß und Tarifstufe ausgewiesen. Die kontrollierte Lohnlücke gibt an, wie groß  die Gehaltsunterschiede sind, wenn man das Beschäftigungsausmaß und die Tarifstufe konstant hält. Das Beschäftigungsausmaß kann vor allem beim allgemeinen Personal eine Rolle spielen, da es hier viele Teilzeitanstellungen gibt, aber auch bei Teilzeitprofessuren ist die Kontrolle von Bedeutung. Die Kontrolle nach Tarifstufen ist eine Annäherung an das Dienstalter, wobei kontrolliert wird, ob ein Gender Pay Gap auch darauf zurückgeführt werden kann, dass Männer in den höheren Tarifstufen (auf Grund eines höheren Dienstalters) stärker vertreten sind.

Angaben zum Gender Pay Gap an der Universität Graz finden Sie im aktuellen Bericht lt. Frauenförderungsplan/Gleichstellungsplan und in der Broschüre Zahlen, Fakten, Analysen. Chancengleichheit an der Uni Graz 2018.

Zur Kontrolle des Gender Pay Gaps bei Professuren wurde an der Universität Graz ein "Pay-Gap-Radar" entwickelt, das alle seitens der Universität an Gehaltsverhandlungen mit angehenden ProfessorInnen Beteiligten befähigt, auf den ersten Blick festzustellen, wie sich ein angebotenes Gehalt auf den Gender Pay Gap im eigenen Zuständigkeitsbereich auswirkt.

 

Kontakt

Dr.

Christoph Glatz

BSc MSc

Geidorfgürtel 21, 8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 2085

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