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FAQs Masterstudium

 

Mailingliste

Für Informationen der Koordinationsstelle und den Austausch von Studierenden des MA Interdisziplinäre Geschlechterstudien an der Uni Graz gibt es eine Mailingliste: http://list.uni-graz.at/mailman/listinfo/geschlechterstudien. Am besten gleich abonnieren :)!

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Allgemeines zum Thema Studieren

Für allgemeine Fragen zum Thema Studieren (Studienwahl, -zugang, -wechsel, Termine/Fristen, Finanzielles) liefert Ihnen diese Homepage ausführliche Informationen: https://www.uni-graz.at/de/studium/.

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Zulassungsprüfung

gibt es keine. Alle, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können sich in der Studienabteilung für das Studium inskribieren. Bitte beachten Sie dazu die Informationen zur Zulassung.

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Zulassung

Die Zulassung zum Studium ist in der Regel in der allgemeinen Zulassungsfrist möglich; die genauen Termine und Fristen sowie alle weiteren Informationen rund um das Thema Studienzulassung finden Sie unter folgendem Link: http://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/. Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium Interdisziplinäre Geschlechterstudien. 

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Zulassungsvoraussetzungen

Seit 4.5.2022 gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium Gender Studies (siehe Curriculum 22W):

1. Für die Zulassung zum Masterstudium Interdisziplinäre Geschlechterstudien sind folgende an einer in- oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung absolvierten Studien im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten fachlich in Frage kommend:

  •  bildungswissenschaftliche Studien
  •  geistes- und kulturwissenschaftliche Studien
  •  rechtswissenschaftliche Studien
  •  sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien
  •  Studium der Psychologie
  •  theologische Studien

► Absolvent*innen dieser Studien können sich in der Studienabteilung (Hauptgebäude, Universitätsplatz 3, 1. Stock) in das Masterstudium Interdisziplinäre Geschlechterstudien einschreiben (siehe Zulassung). 

► Alle anderen Absolvent*innen müssen einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Dabei gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

2. Naturwissenschaftliche und technische Studien (mit Ausnahme des Studiums der Psychologie), die an einer in- oder ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurden, sind fachlich in Frage kommend, wenn der an der Universität angebotene zertifizierte Schwerpunkt „Gender & Diversität: fächerübergreifende Basiskompetenzen“ im Umfang von 24 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert wurde.

3. Studien, welche an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert wurden und in denen insgesamt 60 ECTS-Anrechnungspunkte aus mindestens einem der in Ziffer 1 genannten Bereiche nachweisbar sind, sind einem fachlich in Frage kommenden Vorstudium gleichwertig.

4. Alle anderen als in Ziffer 1 und Ziffer 3 genannten Studien sowie Studien gem. Ziffer 2, in denen der zertifizierte Schwerpunkt „Gender & Diversität: fächerübergreifende Basiskompetenzen“ nicht absolviert wurde, an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten sind einem fachlich in Frage kommenden Vorstudium grundsätzlich gleichwertig. Die vollständige Gleichwertigkeit mit einem fachlich in Frage kommenden Vorstudium kann hergestellt werden, indem der zertifizierte Schwerpunkt „Gender & Diversität fächerübergreifende Basiskompetenzen“ im Umfang von 24 ECTS-Anrechnungspunkten als Auflage erteilt und absolviert wird.

► Alle Informationen zur Antragstellung sind hier zu finden: http://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/einschreibung-zulassung/masterstudium/. Stellen Sie bitte den Antrag frühzeitig, da erst nach der Genehmigung des Antrages die Zulassung zum Studium erfolgen kann. Auch Personen mit internationalen Vorstudien müssen einen Antrag auf Zulassung stellen, alle Informationen dazu finden Sie hier: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/internationale-studierende/.

► Falls Sie unsicher sind, ob Sie einen Antrag auf Zulassung stellen müssen, fragen Sie bitte in der Studienabteilung nach.

 

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Anmeldung

Alle relevanten Informationen zur Studienanmeldung sind in den FAQs zu den Themen Zulassung und Zulassungsvoraussetzungen zu finden.

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Informationen für internationale Studienbewerber*innen

Personen, die ihr Vorstudium nicht in Österreich abgeschlossen haben, gelten als internationale Studienbewerber*innen und müssen einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Alle Informationen dazu und ganz viele weitere Informationen für internationale Studienbewerber*innen sind hier zu finden: https://welcome.uni-graz.at/de/studieninteressierte/.

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UNIGRAZonline und Studienplanverwaltung (SPO-Management)

UNIGRAZonline (kurz "UGO" genannt) ist das Informationsmanagementsystem der Universität Graz. Alles rund um die Organisation Ihres Studiums (Ihre Uni-Graz E-Mailadresse, Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen, Termine und Orte von Lehrveranstaltungen, Anmeldungen zu Prüfungen, Prüfungsergebnisse, etc.) finden Sie in UGO.

Hier finden Sie Anleitungen und Tutorials unter anderem zu den Themen Lehrveranstaltungsanmeldung, Prüfungsanmeldung, Zuordnung von Leistungen sowie Anerkennungen (beachten Sie zum Thema Anerkennungen auch die Hinweise in der FAQ Anrechnung/Anerkennung von Lehrveranstaltungen).

 

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Überfakultäres Mastermodul/Masterstudium Plus

Für Studierende, die das gesamte Masterstudium Interdisziplinäre Geschlechterstudien an der Universität Graz absolvieren, gibt es die Möglichkeit, sich für ein überfakultäres Mastermodul zu bewerben und ihr Studium dadurch zu einem Masterstudium Plus zu machen. Wenn die Bewerbung erfolgreich ist, können Studierende dieses Modul anstelle des Vertiefungsmoduls G (Individuelle Schwerpunktsetzung) und der Studienplanpunkte H.1 (Facheinschlägige Praxis) und H.2 (Praxis-Reflexion) sowie 5 ECTS-Anrechnungspunkten aus den freien Wahlfächern absolvieren.

Alle Informationen zu diesem Angebot sind hier zu finden: https://www.uni-graz.at/de/studium/rund-ums-studium/masterstudium-plus/

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Masterprüfung

Die Masterprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Prüfung. Die Prüfungskommission besteht aus drei Personen: Der*dem Betreuer*in Ihrer Masterarbeit und zwei weiteren Personen, die ein Dienstverhältnis mit der Universität Graz und in der Regel eine Lehrbefugnis (Habilitation) haben müssen (z.B.: Ao. Univ.-Prof.*in / Univ.-Prof.*in / Priv.-Doz.*in). Sie können/müssen diese Personen selbst wählen. Die Prüfung findet am Dekanat für überfakultäre Lehre statt und dauert ca. 40 Minuten. Zuerst präsentieren Sie Ihre Masterarbeit (ca. 15 Minuten) und danach diskutieren Sie Ihre Masterarbeit. 

Den Termin für die Prüfung legen Sie mit den Personen in Ihrer Prüfungskommission fest und geben ihn bitte bei Gertraud Blass (Dekanat für überfakultäre Lehre) bekannt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienabschluss.

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Praxis

Im Rahmen des Studiums ist eine Praxis im Umfang von mindestens 100 Arbeitsstunden (4 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Zur Reflexion der Praxis-Erfahrungen wird eine Begleitlehrveranstaltung mit dem Titel "Praxis-Reflexion" (1 ECTS-Anrechnungspunkt) angeboten. Die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung ist verpflichtend. Über das Praktikum ist ein Bericht zu verfassen - Erfordernisse hinsichtlich Aufbau und Inhalt des Berichts werden in der Begleitlehrveranstaltung bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie folgende Schritte:

1. Auswahl der Praktikumsstelle

Die Koordinationsstelle für Geschlechterstudien stellt eine Übersicht von möglichen Praktikumsplätzen zur Verfügung (Liste Praktikumsplätze), übernimmt jedoch keine Vermittlungsfunktion. Studierende haben die Möglichkeit, auf Basis dieser Liste den Kontakt zu den Institutionen bzw. Einrichtungen herzustellen, können aber auch selbst Praktikumsplätze ausfindig machen - dabei besteht keine regionale Einschränkung (für Praktika außerhalb Österreichs gibt es die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse zu beantragen. Informationen dazu gibt's hier: https://international.uni-graz.at/de/auslandsaufenthalte/). Die Bedingungen verhandeln die Studierenden selbst mit der jeweiligen Institution, üblicherweise werden derartige Praktika als Volontariate gehandhabt. Das wesentliche Kriterium für die Auswahl von Praktikumsstellen ist, dass die Tätigkeit in der Institution/Einrichtung thematisch zum Studium passt, denn das Praktikum dient der Erprobung und praxisorientierten Anwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, Kontakte zu potentiellen Arbeitgeber*innen zu knüpfen. Wichtig: Wenn Sie ein Praktikum in einer nicht auf der Liste aufscheinenden Einrichtung planen, kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit geklärt werden kann, ob dies möglich ist. Bitte schicken Sie dafür ein kurzes  Motivationsschreiben an sarah.zapusek(at)uni-graz.at und führen darin aus, warum es gerade diese Einrichtung sein soll, ob es dort Personen gibt, die Kompetenzen im Bereich Genderforschung vorweisen können und in welchem Aufgabenbereich Sie tätig sein werden. Wichtig ist vor allem, dass Sie sich mit Gender-Inhalten und Gleichstellungsaspekten auseinandersetzen und Ihr Wissen aus dem Studium einbinden können.

2. Praktikumsantrag

Das Praktikum muss vor der Absolvierung über die Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung bei der Curriculakommission und der Studiendekanin beantragt werden. Schicken Sie dazu bitte dieses Formular ausgefüllt an sarah.zapusek(at)uni-graz.at oder bringen Sie es direkt in der Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung vorbei. Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe zum Formular (die orange markierten Felder bitte unbedingt ausfüllen). Falls der Inhalt der geplanten Praxis nicht mit den curricularen Vorgaben übereinstimmt, weist die Curriculakommission binnen 2 Wochen auf diesen Sachverhalt hin.

3. Praktikumsbestätigung

Nach der Absolvierung des Praktikums bitte die Praktikumsbestätigung an sarah.zapusek(at)uni-graz.at schicken oder direkt in der Koordinationsstelle vorbeibringen.

 

Falls die Absolvierung einer Praxis nicht möglich ist, hat der*die Studierende die Möglichkeit, eine facheinschlägige Lehrveranstaltung im Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren, wobei in diesem Fall die Lehrveranstaltung "Praxis-Reflexion" entfällt. Diese Vorgehensweise ist vorweg über die Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung (E-Mail an koordff(at)uni-graz.at) mit der Curriculakommission schriftlich zu akkordieren.

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Masterarbeit

Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen, mit der die*der Studierende die Befähigung nachzuweisen hat, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch reflektiert bearbeiten zu können.

Themenwahl

Das Thema der Masterarbeit ist aus den folgenden Modulen zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit diesen Fächern zu stehen:

  • Modul C (Geschlechterverhältnisse in Transformation)
  • Modul D (Theoretische Strömungen in den Gender Studies)
  • Modul E (Geschlecht und Repräsentation)
  • Modul F (Strukturen und Praktiken in Organisationen und Institutionen)
  • Modul H (Praxismodul)

Wahl der*s Masterarbeitsbetreuer*in

Sie suchen sich zu Ihrer Masterarbeit eine*n Betreuer*in - diese*r ist auch Mitglied der Prüfungskommission bei Ihrer Masterprüfung (siehe dazu die Informationen zur Masterprüfung). Wir stellen Ihnen hier eine Liste mit möglichen Betreuer*innen und ihren thematischen Schwerpunkten zur Verfügung. Wenn Sie eine andere Person als Betreuer*in Ihrer Masterarbeit wünschen, stellen Sie bitte vorher über die Koordinationsstelle (E-Mail an koordff(at)uni-graz.at) das Einvernehmen mit der Curriculakommission und der Studiendekanin her.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Forschungsseminar zur Masterarbeit absolvieren müssen. Welche Lehrveranstaltung dafür in Frage kommt, besprechen Sie bitte mit Ihrer*m Betreuer*in. Nach der Absolvierung muss die Lehrveranstaltung in UNIGRAZonline anerkannt werden (siehe Anrechnung/Anerkennung von Lehrveranstaltungen). Bitte informieren Sie uns per E-Mail (koordff(at)uni-graz.at), wenn Sie den Anerkennungsantrag in UNIGRAZonline gestellt haben.

 

Weitere Informationen und Formulare zum Studienabschluss (wie beispielsweise das Formular zur Bekanntgabe/Betrauung des Masterarbeitsthemas, Anmeldung zur kommissionellen Prüfung, Fristen, etc.) finden Sie auf der Homepage des Dekanats der Katholisch-Theologischen Fakultät/Dekanat für überfakultäre Lehre unter diesem Link: https://theol.uni-graz.at/de/studienservice/studienabschluss/.  Ansprechperson für Studierende der Gender Studies im Dekanat ist  Gertraud Blass, Tel. +43 (0)316 380 - 6003 (Universitätsplatz 3).

Hier finden Sie ein Muster für das Titelblatt Ihrer Masterarbeit.

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Studienabschluss

Zuständig für die Formalitäten bezüglich Studienabschluss, Masterarbeit, Masterprüfung, etc. ist das Dekanat für überfakultäre Lehre. Alle Informationen dazu sind hier zu finden: https://theol.uni-graz.at/de/studienservice/studienabschluss/

Kontakt: Gertraud BLASS, Tel. +43 (0)316 380 - 6003, Universitätsplatz 3, 8010 Graz

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Formulare

Das Formular "Praktikumsantrag" finden Sie in den FAQs zum Thema Praxis.

Diverse weitere Formulare  finden Sie auf der Homepage der Katholisch-Theologischen Fakultät, bei der auch das Dekanat für überfakultäre Lehre angesiedelt ist: https://theol.uni-graz.at/de/studienservice/formulare-und-anleitungen-a-z/.

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Stipendien

Studierende des Masterstudiums Interdisziplinäre Geschlechterstudien haben die Möglichkeit, Förder- und Leistungsstipendien zu beantragen. Diese Stipendien werden vom Dekanat für überfakultäre Lehre vergeben und betreut. Alle Informationen dazu sind hier zu finden: Stipendien - Studieren (uni-graz.at)

Außerdem vergibt die Universität Graz Studienabschluss-Stipendien an erwerbstätige Studierende nach Eintreten der Studienbeitragspflicht - nähere Informationen dazu sind hier zu finden: Studienabschluss-Stipendium für erwerbstätige Studierende - Studienabteilung (uni-graz.at)

Weitere Informationen zu verschiedenen Arten von Stipendien sind hier Sozialreferat der ÖH Uni Graz – OEH Uni Graz und hier Studienfinanzierung - Wie studieren leistbar ist - Universität Graz (uni-graz.at) zu finden.

 

Kosten

Informationen zu den Studienbeitragsregelungen finden Sie hier: http://studienabteilung.uni-graz.at/de/studienbeitrag/

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Einstieg im Sommersemester

ist nicht ausgeschlossen, empfohlen wird aber grundsätzlich der Einstieg im Wintersemester. Warum? Die Grundmodule (Module A und B) werden im Sommersemester nicht vollständig angeboten. Für einen Teil der Lehrveranstaltungen des Masters (für die vertiefenden Module C, D, E, und F) gilt aber die Voraussetzung, dass mindestens 18 ECTS aus den Grundmodulen (Module A und B) positiv absolviert wurden. Studierende können jedoch im Sommersemester das Praxismodul (Modul H) und freie Wahlfächer vorziehen und absolvieren. Falls Sie das Modul Individuelle Schwerpunktsetzung (Modul G) als eines von 3 vertiefenden Modulen wählen, können Sie je nach konkretem Lehrveranstaltungsangebot (siehe UNIGRAZonline) auch Teile aus diesem Modul vorziehen und absolvieren. 

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Anrechnung/Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Um sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen zu können, müssen Sie bereits für das Masterstudium zugelassen sein. Falls Sie Fragen haben (z.B. kann Lehrveranstaltung X für Y angerechnet werden?) schreiben Sie bitte ein E-Mail an koordff(at)uni-graz.at .

Wenn Sie sich eine Lehrveranstaltung anerkennen lassen wollen, beachten Sie bitte folgende Schritte:

  1. Stellen Sie einen Anerkennungsantrag in UNIGRAZOnline (hier finden Sie eine Anleitung dazu).
  2. Informieren Sie uns per E-Mail (koordff(at)uni-graz.at) wenn Sie einen Anerkennungsantrag gestellt haben, um die weitere Bearbeitung in die Wege zu leiten.

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Sekretariat:

Jessica Herman

Geidorfgürtel 21 / Ebene 1

Telefon:+43 316 380 - 5721

zuständig für die Formalitäten bezüglich Masterarbeit, Masterprüfung und Studienabschluss etc.

Kontakt: Gertraud BLASS
              Tel. +43 (0)316 380 - 6003
              (Universitätsplatz 3)

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