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FAQs Lehraufträge

Kommunikation, Kontakt

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen, Mitteilungen und sämtliche Informationen, die Ihre Lehrveranstaltung (LV) betreffen (nachträgliche Anmeldungen, Ausfall einer LV-Stunde, Krankenstand, Ersatztermin, Prüfungstermin, etc.) an folgende Kontaktadresse:

Frau Jessica Herman
Tel. +43-316/380-5721
E-mail: jessica.herman(at)uni-graz.at

LV-Beschreibung

Die Lehrveranstaltungsbeschreibungen richten sich an der Universität Graz nach dem folgenden Formular: LV-Beschreibung.

Außerdem gibt es hier einen Leitfaden speziell für die Beschreibung von Lernergebnissen im obigen Formular.

Auf folgender Website befindet sich ein kurzes Video, das Hinweise und Beispiele zur Formulierung liefert.

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LV-Arten/Typen

An der Universität Graz können u.a. folgende Arten von Lehrveranstaltungen angeboten werden:

  • Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt.
  • Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.
  • Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch beruflichen Zielen der Diplom-, Bachelor- und Masterstudien entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden.

(Auszug aus § 18 Satzungsteil studienrechtliche Bestimmungen (Beschluss des Senats vom 15.11.2023)

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Virtuelle Lehre

Virtuelle Lehre ist Lehre, bei der sich Lehrende und Studierende physisch an unterschiedlichen Orten befinden und die über das Internet stattfindet. Synchrone virtuelle Lehre ist Lehre, bei der Lehrende und Studierende zeitgleich in einem fest definierten Zeitraum an einer Lehrveranstaltungseinheit teilnehmen. Asynchrone virtuelle Lehre ist Lehre, die orts- und zeitunabhängig stattfindet.

  • Bis zu 60% der für eine Lehrveranstaltung vorgesehenen Kontaktstunden können in Form von virtueller Lehre abgehalten werden, sofern im Curriculum nichts Anderes vorgesehen ist. Die Studiendirektorin/der Studiendirektor kann im Einzelfall den Einsatz von virtueller Lehre in einem größeren Umfang genehmigen. Falls der Anteil der asynchronen virtuellen Lehre 30% der Kontaktstunden übersteigt, ist der Studiendirektorin/dem Studiendirektor ein hochwertiges Lehrveranstaltungskonzept zur Genehmigung vorzulegen.

(Auszug aus Satzungsteil studienrechtliche Bestimmungen (Beschluss des Senats vom 15.11.2023)

Viele hilfreiche Links finden Sie hier.

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LV-Termine

Einteilung der Studienjahre 2022/2023 und 2023/2024

Bei den Abhaltungsterminen für die Lehrveranstaltungen wird darauf hingewiesen, dass zu starke Blockungen nicht erwünscht sind. Im Falle einer Blockung sollte die LV zumindest entweder in zwei Blöcken oder verteilt auf eine Woche (5 Unterrichtstage) abgehalten werden.

Für Lehrveranstaltungen an Samstagen ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich.

Zeitraster der Universität Graz:
Grundsätzlich gilt von Montag bis Freitag folgender Zeitraster für die Raumbelegung:

08:15 – 09:45 // 10:00 – 11:30 // 11:45 – 13:15 // 13:30 – 15:00 // 15:15 – 16:45 // 17:00 – 18:30 // 18:45 – 20:15 // 20:30 - 22:00

Lehrveranstaltungen an Samstagen können individuell geplant werden, müssen jedoch vom Dekanat genehmigt werden.
Bitte die Termine genau nach diesem Zeitraster planen. Danke!

Stundenausmaß einer Lehrveranstaltung
Ein Lehrauftrag im Umfang von 2 Semesterwochenstunden (=" zweistündige Lehrveranstaltung ") an der KFU-Graz umfasst im Durchschnitt 30 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bzw. 22,5 h. (§29 Abs 3 Universitäten-KV).

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Lehrveranstaltungsevaluierung

Formulare

Beurteilung von Studierenden

Prinzipiell entscheiden Sie als Lehrende, welche Prüfungsmodalitäten für Ihre LV geeignet sind. Bitte beachten Sie jedoch die folgenden Rahmenvorgaben:
Bei allen LV-Typen außer VO gilt: die Studierenden sollen neben Referaten und ähnlichen mündlichen Beiträgen mindestens einige Seiten als schriftliche Hausarbeit erstellen.
Bei diesen LV gilt für die Studierenden Anwesenheitspflicht, d.h. sie sollten in mindestens 75 % der Unterrichtseinheiten anwesend sein.
Bei VO herrscht keine Anwesenheitspflicht. Schriftliche Hausarbeiten sind möglich, jedoch unüblich. Vorlesungsprüfungen erfolgen in der Regel in Form einer mündlichen Prüfung oder einer Klausur.  Die österreichische Notenskala ist wie folgt: sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4), der negative Erfolg ist mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, hat die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten. Alle Detailinfos dazu finden Sie im UG - § 72.

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 WICHTIG: Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen. (UG 2002, § 74. (4))

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Gerne unterstützen wir Sie bei der Eingabe der Noten in UNIGRAZonline.    

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Weiterbildungen

für Lektor*innen, die in dem Semester, in dem die gewünschte Weiterbildung stattfindet, eine Lehrveranstaltung an der Universität leiten

Das Programm der internen Weiterbildung ist ein Angebot der Personal- und Organisationsentwicklung und richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Karl-Franzens-Universität Graz.

Ausschlaggebend ist das aufrechte Dienstverhältnis zur Zeit der Anmeldung und zur Zeit der Teilnahme am Internen Weiterbildungsprogramm!

Die Anmeldung zum Kursprogramm der internen Weiterbildung nehmen Sie bitte über die Homepage der UNI for LIFE  vor. Die Anmeldung für alle restlichen Angebote im Rahmen der internen Weiterbildung werden über UNIGRAZonline/eigene Visitenkarte/Dienste/Interne Weiterbildung durchgeführt.

 

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Lernplattform

Moodle

Die UNI-IT betreibt die Lernplattform Moodle für Lehrende und Studierende aller Fakultäten. Moodle stellt online „Kursräume“ zur Verfügung, in welchen Arbeitsmaterialien und Lernaktivitäten bereitgestellt werden können.

Wichtig: nur Lehrende und alle angemeldeten Studierenden haben Zugriff darauf (Mitarbeiterinnen der Koordinationsstelle nicht!)

Sie erhalten zu Semesterbeginn von uns die Zugangsdaten für Uni Graz online, damit haben Sie auch Zugang zu Moodle.

Alle wichtigen Infos zu Moodle (wie z.B. Erste Schritte, Moodle-Kurse für Lehrende, ...) finden Sie im folgenden Link.
(Bei ganz speziellen Fragen können Sie sich an Frau Nora Wolf, Email:  nora.wolf(at)uni-graz.at, Tel. Uni Graz +43 (0)316 380 - 2734 wenden.)

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Vergütung/Vertrag

Ein zweistündiger Lehrauftrag an der Universität Graz umfasst im Durchschnitt 30 Einheiten zu je 45 Minuten, d.h. insgesamt 22,5 Stunden.
Die Abgeltung erfolgt nach Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen an Universitäten.

Die Bezahlung für die Lehraufträge schwankt je nach Typ der Lehrveranstaltung zwischen 400,- EUR (Vorlesung/Übung = VU) und 550,- EUR brutto monatlich (die Auszahlung des Gehaltes erfolgt in 6 Monatsraten).

Anmerkung: Der Nettobetrag ist abhängig von diversen Faktoren (weiteren Dienstverhältnissen an anderen UNIs; Fragen der Krankenversicherung von Lehrenden aus dem Ausland, besonders Deutschland; …). 

Die Betriebsvereinbarung über die Bildung von Lehrveranstaltungskategorien gem § 29 Abs 3 Universitäten-KV und das Handbuch für Lehrende der Universität Graz können Sie HIER herunterladen.

Fahrt- und Unterbringungskosten können leider nicht übernommen werden.

Für Fragen betreffend Vertragsbedingungen (z.B. Steuer- und Sozialversicherungserlässe) wenden Sie sich bitte an:
Frau Ember, Abteilung für Personalwesen (vormittags erreichbar), Tel: +43-316/380-2153, E-mail: dolores.ember(at)uni-graz.at

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Sekretariat:

Jessica Herman

Geidorfgürtel 21 / Ebene 1

Telefon:+43 316 380 - 5721

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